Für folgende Module bieten wir Zertifizierungen (für Aufzüge, die in der Schweiz installiert werden):
Anhang X (Modul E) Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Produktqualitätssicherung bei Aufzügen
Anhang X der Richtlinie 2014/33/EU beschreibt das Konformitätsbewertungsverfahren „Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Produktqualitätssicherung bei Aufzügen (Modul E)“. In diesem Verfahren bewertet eine benannte Stelle das Qualitätssicherungssystem eines Montagebetriebs. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die eingebauten Aufzüge dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster oder einem im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems nach Anhang XI zugelassenen Aufzug entsprechen und die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs I erfüllen.
Der Anhang X beschreibt detailliert die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem, die Pflichten des Montagebetriebs, die Aufgaben der benannten Stelle sowie die Verfahren zur Überwachung und die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung.
Anhang XI (Modul H1) Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung bei Aufzügen
Anhang XI der Richtlinie 2014/33/EU beschreibt das Konformitätsbewertungsverfahren „Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung bei Aufzügen (Modul H1)“. In diesem Verfahren bewertet eine benannte Stelle das Qualitätssicherungssystem des Montagebetriebs und gegebenenfalls den Entwurf der Aufzüge, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.
Wesentliche Punkte:
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Der Montagebetrieb muss ein Qualitätssicherungssystem einrichten, das die Konformität der Aufzüge garantiert.
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Bei Abweichungen vom Standard führt die benannte Stelle eine Entwurfsprüfung durch und stellt eine Entwurfsprüfbescheinigung aus.
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Die benannte Stelle überwacht das Qualitätssicherungssystem durch Audits und Dokumentenprüfungen.
Anhang XI ähnelt Anhang X, umfasst jedoch zusätzlich eine Entwurfsprüfung bei abweichenden Entwürfen.
Anhang XII (Modul D) Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Produktionsqualitätssicherung bei Aufzügen
Anhang XII der Richtlinie 2014/33/EU beschreibt das Konformitätsbewertungsverfahren „Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Produktionsqualitätssicherung bei Aufzügen (Modul D)“. Ähnlich wie in Anhang X (Modul E) und Anhang XI (Modul H1) basiert auch dieses Verfahren auf der Bewertung eines Qualitätssicherungssystems durch eine benannte Stelle, um sicherzustellen, dass die Aufzüge den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs I entsprechen.
Wesentliche Punkte:
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Der Montagebetrieb muss ein Produktionsqualitätssicherungssystem einrichten, das die Konformität der Aufzüge gewährleistet.
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Die benannte Stelle bewertet das System durch Audits, einschliesslich Besuchen des Montagebetriebs und der Baustelle.
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Das Qualitätssicherungssystem wird regelmässig überwacht, und der Montagebetrieb muss Änderungen am System der benannten Stelle melden.
Im Vergleich zu Anhang XI (Modul H1) entfällt bei Anhang XII (Modul D) die Entwurfsprüfung, sodass es für Aufzüge verwendet wird, deren Entwurf den harmonisierten Normen entspricht.